EZB erhöht Leitzins erneut – und ein schärferes Mietrecht II nimmt Formen an
Veröffentlicht am 18.09.2026
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat auf ihrer Sitzung am 9./10. September 2026 alle drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte angehoben. Der für Sparerinnen und Sparer maßgebliche Einlagesatz stieg damit auf 2,50 %, der Hauptrefinanzierungssatz auf 2,65 % und der Spitzenrefinanzierungssatz auf 2,90 %. Die neuen Sätze gelten seit dem 16. September 2026. Es ist bereits die zweite Anhebung in diesem Jahr, nachdem der Einlagesatz zuvor mehr als ein Jahr lang stabil bei 2,00 % gelegen hatte, bevor er im Juni erstmals angehoben wurde.
Als Begründung verweist die EZB auf einen anhaltenden Preisdruck, der auch mit dem Nahost-Konflikt und hohen Energiepreisen zusammenhängt – die Inflation im Euroraum lag zuletzt bei rund 2,9 %. Für den Immobilienmarkt ist die Zinswende spürbar: Bauzinsen für zehnjährige Darlehen liegen derzeit bei etwa 4,2 %, und das Deutsche-Hypo-Immobilienklima fiel im September 2026 auf 80,5 Punkte – ein Rückgang von 16,6 % gegenüber dem Vorjahr. Als Gründe gelten neben der Zinsentwicklung auch geopolitische Unsicherheit und regulatorische Vorgaben, die Investitionsentscheidungen bremsen.
Parallel dazu bewegt sich auf der rechtlichen Seite etwas: Im Rahmen des geplanten „Mietrecht II"-Pakets soll die Mietpreisbremse verschärft werden. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, müssten künftig nicht mehr nur zu viel gezahlte Miete zurückerstatten, sondern könnten zusätzlich mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Mieter- und Vermieterorganisationen sowie aus Wissenschaft und Praxis prüft derzeit eine eigene Bußgeldregelung; laut einer Antwort der Bundesregierung vom 25. August 2026 soll die Gruppe ihre Beratungen bis Ende 2026 abschließen. Offen ist bislang unter anderem, wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen könnten, welche Behörde für die Verfolgung zuständig wäre und ob nur vorsätzliches oder auch fahrlässig falsch berechnetes Verhalten sanktioniert werden soll. Einen fertigen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für die Hausverwaltung bedeuten beide Entwicklungen vor allem eines: mehr Sorgfalt lohnt sich doppelt. Höhere Finanzierungskosten machen eine realistische Kalkulation bei Anschlussfinanzierungen, Sanierungen oder Neuerwerb wichtiger denn je. Und mit Blick auf ein mögliches Bußgeldrisiko gewinnt eine sauber dokumentierte, rechtssichere Mietkalkulation zusätzlich an Bedeutung – ein Bereich, in dem eine professionelle Verwaltung spürbar Sicherheit gibt.
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